Im Fach Rechtslehre werden den Schülerinnen und Schülern grundsätzliche rechtliche Zusammenhänge vermittelt. In Verbindung mit den anderen Unterrichtsfächern und Erkenntnissen aus der fachpraktischen Ausbildung wird ihnen die Funktion des Rechts klar. Darüber hinaus erkennen sie Möglichkeiten und Grenzen rechtlichen Handelns in unserem Wirtschafts- und Gesellschaftssystem.
Rechtslehre FOS Wirtschaft:
Um den Schülerinnen und Schülern die rechtlichen Zusammenhänge des Wirtschaftslebens aufzuzeigen, werden im Fach Rechtslehre Grundzüge des bürgerlichen, des Handels- und Gesellschaftsrechts behandelt. Dem gleichen Ziel dient die Auseinandersetzung der Schülerinnen und Schüler mit den wichtigsten Bereichen des individuellen und des kollektiven Arbeitsrechts.
Rechtslehre FOS Sozial:
Um den Schülerinnen und Schülern die rechtlichen Aspekte des menschlichen Zusammenlebens aufzuzeigen, werden im Fach Rechtslehre Grundzüge des bürgerlichen und des Strafrechts sowie besondere rechtliche Aspekte des Sozialwesens behandelt. Da das künftige Arbeitsfeld der Schülerinnen und Schüler sowohl im privatwirtschaftlichen als auch öffentlichen Bereich liegen kann, werden auch einschlägige Bestimmungen des Arbeits-, Gesellschafts- und Verwaltungsrechts vermittelt.
Insbesondere sollen die Schülerinnen und Schüler mit Hilfe der jeweiligen Gesetzestexte Rechtsfälle selbstständig bearbeiten und eigene Lösungen vertreten.
Zur Vorbereitung dient folgendes Lehrbuch: Rechtslehre, eine praktische Einführung; Autorin: van Hüllen

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