- ein mittlerer Schulabschluss mit einem Notendurchschnitt von 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik*
- die Erlaubnis zum Vorrücken in die 11. Klasse des Gymnasiums
- ein Abschluss von Vorklasse oder Vorkurs mit mindestens Note 4 in allen Fächern
- mindestens den Notendurchschnitt von 3,5 in einer Feststellungsprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik
*Falls in einem dieser Fächer keine Note vorliegt, wird eine Feststellungsprüfung durchgeführt. Das Fach Englisch kann unter bestimmten Vorraussetzungen durch eine andere Fremdsprache ersetzt werden.





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