Die Schülerinnen und Schüler sollen im Fach Wirtschaftslehre betriebs- und volkswirtschaftliche Zusammenhänge und Entscheidungen erkennen und beurteilen. Dabei erwerben sie zunehmend Sicherheit im Umgang mit den entsprechenden Fachbegriffen.
Sie erlernen den grundlegenden Umgang mit dem Computer zur Informationsverarbeitung und erkennen sowohl die Notwendigkeit als auch die Vorteilhaftigkeit des Computereinsatzes. Die Schülerinnen und Schüler verstehen die Funktionsweise einer sozialen Marktwirtschaft und erkennen den zunehmenden internationalen Einfluss. Sie setzen sich mit Aufgaben und Leistungen sozialer Einrichtungen auseinander und lernen die Wirkungen ökonomischer Mechanismen und politischer Entscheidungen für diese Institutionen kennen. In diesem Zusammenhang verstehen sie die Einbindung der Unternehmen des sozialen Bereichs in den gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfungsprozess sowie die Bedeutung ökonomischer Betriebsführung. Durch den Einsatz neuer Medien wird ein zeitgemäßer Unterricht gewährleistet, der wirtschaftliche Geschehnisse analysiert und hinterfragt. Handlungsorientierte Unterrichtsmethoden und fächerübergreifender Unterricht (z. B. mit Fächern wie Sozialkunde, Deutsch, Rechtslehre) leiten die Schülerinnen und Schüler zum selbstständigen Arbeiten und Problemlösen an und fördern ein integriertes, vernetztes Denken.
Notenberechnung im Fach Wirtschaftslehre Ausbildungsrichtung Sozialwesen 11. Jgst. FOS
- mind. 3 Stegreifaufgaben, mind. 2 mündliche Noten
- Gewichtung: alle Noten sind gleichwertig
- 2 Schulaufgaben, mind. 3 Stegreifaufgaben, mind. 2 mündliche Noten
- Gewichtung: SA-Noten 50 % und Durchschnitt aller anderen Noten ebenfalls 50 %
- Fachreferat (12. Jgst.) entspricht 25 % der sonstigen Leistungen





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