- ein Mittlerer Schulabschluss mit einem Notendruchschnitt von 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mahtematik*
- die Erlaubnis zum Vorrücken in die 11. Klasse des Gymnasiums
*Falls in einem dieser Fächer keine Note vorliegt, wird eine Feststellungsprüfung durchgeführt. Das Fach Englisch kann unter bestimmten Vorraussetzungen durch eine andere Fremdsprache ersetzt werden.





RSS Feed abonnieren